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Auf Initiative der Bundesregierung wurde ein bundesweites Kreditmediationsverfahren (KM) aufgebaut, um die Kreditversorgung insbesondere des Mittelstandes zu verbessern. Ziel des KM ist es, nach einem abgelehnten Finanzierungsersuchen mit allen Beteiligten die Möglichkeiten einer Finanzierung nochmals zu prüfen.
Die Gründe, warum Kreditanträge von kreditwürdigen Unternehmen abgelehnt werden, sind vielschichtig: die Finanzierungsstruktur des zu finanzierenden Vorhabens ist ggf. nicht optimal, Risikoentlastungen bzw. Rentabilitätsverbesserungen durch die Gewährung öffentliche Fördermittel werden unter Umständen nicht genutzt, Durch Missverständnisse kann es zu Störungen in der Kommunikation zwischen allen Beteiligten kommen oder Kreditinstitute können unter Risikogesichtspunkten ihre Anforderungen an zu finanzierende Unternehmen und Vorhaben sowie die notwendige Besicherung ändern.
In einem KM können kritische Punkte identifiziert, kommuniziert und im Idealfall einvernehmlich gelöst werden. Das setzt voraus, dass alle Beteiligten, insbesondere der Antragsteller und Kreditinstitute, bereit sind, sich an einen Tisch zu setzen, um die kritischen Punkte anzusprechen und offen nach Lösungen zu suchen. Hierzu ist es im Vorfeld notwendig, die Gründe, die zu der Kreditablehnung geführt haben, offenzulegen.
Für die Teilnahme am KM sind u. A. folgende Antragsvoraussetzungen zu erfüllen: natürliche oder juristische Personen sowie Personengesamtheiten wie z. B. GmbH, KG oder GbR ("Unternehmen") der gewerblichen Wirtschaft oder gewerblich tätige Selbständige, der Antragsteller muss seit mind. zwei Jahren aktiv am Markt tätig sein, der Antragsteller darf einen Umsatz, bei konzernangehörigen Unternehmen der konsolidierte Umsatz (Gruppenumsatz), von € 500 Mio p.a. i.d.R. nicht überschreiten, ein Kreditersuchen wurde in einem Zeitraum von 3 Monaten vor Antragstellung von einem Kreditinstitut (einschl. Förder- und Bürgschaftsbanken) mit Geschäftssitz in Deutschland schriftlich abgelehnt oder signifikant gekürzt, das Volumen des abgelehnten oder gekürzten Kredits bewegt sich in einer Größenordnung von mind. € 25.000,-, ein Insolvenzantrag wurde nicht gestellt bzw. es besteht aufgrund der wirtschaftlichen Lage derzeit keine Verpflichtung zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens. Der Kreditmediator erhebt für seine Tätigkeit keine Kosten oder Gebühren.
Weitergehende Informationen zum Kreditmediator Deutschland, zum Kreditmediationsverfahren und zur Antragstellung enthält die Internetseite des KM unter www.kreditmediator-deutschland.de.
Für telefonische Auskünfte steht eine Hotline unter 069 / 244 346 888 zur Verfügung. Die Hotline ist Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 20:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.
Petrahn
Pressestelle Landkreis Harz
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