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Die Umsetzung der Gemeindegebietsreform bringt u. a. auch Namensänderungen von Ortschaften und Straßennamen mit sich, die eine Änderung der Fahrzeugpapiere gemäß § 13 Abs. 1 Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) erforderlich machen.
Der Landkreis Harz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach einer Festlegung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr die unverzügliche Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Änderung des Namens der Gemeinde bzw. der Änderung des Namens der Straße aus Anlass der Gemeindegebietsreform nicht umgehend vorgenommen werden muss.
Eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung bzw. Fahrzeugscheins erfolgt bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren von Amts wegen.
Renate Petrahn
Pressestelle Landkreis Harz
(0 39 41) 5970 - 4226
E-Mail: pressestelle@kreis-hz.de
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